Vollzugsklausel
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betraut, und zwar hinsichtlich
1. , , , , und 3, , und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,
2. und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,
3. im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres.
