. Mit der Vollziehung ist
1. hinsichtlich des die Bundesregierung,
2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes der Bundesminister für Finanzen
betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Mit der Vollziehung ist
1. hinsichtlich des die Bundesregierung,
2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes der Bundesminister für Finanzen
betraut.