Meldungen an die Europäischen Aufsichtsbehörden
. Die FMA hat alle wegen Pflichtverletzungen gemäß den und 3 und in Verbindung mit und 3 verhängten Geldstrafen sowie gemäß festgesetzten Aufsichtsmaßnahmen an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde zu melden. Wurde ein Rechtsmittelverfahren eingeleitet, so ist sowohl diese Tatsache als auch der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens ebenfalls an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde zu melden.
