Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage I

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Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Risikovariablen, denen die Verpflichteten bei der Festlegung der zur Anwendung der Sorgfaltspflichten nach zu ergreifenden Maßnahmen Rechnung tragen müssen:

1. Zweck eines Kontos oder einer Geschäftsbeziehung,

2. Höhe der von einem Kunden eingezahlten Vermögenswerte oder Umfang der ausgeführten Transaktionen,

3. Regelmäßigkeit oder Dauer der Geschäftsbeziehung.