Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung der Gemeindegrenzen

Erscheint infolge der Flurregelung eine Änderung der Gemeinde(Ortschafts)grenzen wünschenswert, so hat die Behörde die erforderliche Verhandlung im Sinne der hiefür bestehenden Vorschriften einzuleiten.