Änderung der Gemeindegrenzen
Erscheint infolge der Flurregelung eine Änderung der Gemeinde(Ortschafts)grenzen wünschenswert, so hat die Behörde die erforderliche Verhandlung im Sinne der hiefür bestehenden Vorschriften einzuleiten.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Änderung der Gemeindegrenzen
Erscheint infolge der Flurregelung eine Änderung der Gemeinde(Ortschafts)grenzen wünschenswert, so hat die Behörde die erforderliche Verhandlung im Sinne der hiefür bestehenden Vorschriften einzuleiten.