Parteien
Parteien im Zusammenlegungsverfahren sind die Eigentümer der Grundstücke, die der Zusammenlegung unterzogen werden (), sowie die Zusammenlegungsgemeinschaft.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Parteien
Parteien im Zusammenlegungsverfahren sind die Eigentümer der Grundstücke, die der Zusammenlegung unterzogen werden (), sowie die Zusammenlegungsgemeinschaft.