Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Farben zur Kennzeichnung

. Für die Kennzeichnung sind ausschließlich die Farben E 155 Braun HT, E 133 Brillantblau FCF oder E 129 Allurarot AC oder eine entsprechende Mischung von E 133 Brillantblau FCF und E 129 Allurarot AC zu verwenden.