Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weidewirtschaftsplan

Bei Regelungen, die Weidegemeinschaften betreffen, bei denen ein gemeinsamer Viehauftrieb erfolgt, ist ein Weidewirtschaftsplan zu erlassen, der insbesondere Bestimmungen zu enthalten hat über:

a) die Sicherung des Bodens;

b) die Pflege des Weidebodens (Bewässerung und Entsumpfung, Räumung

von Schutt und Steinen, Schwendung und Reutung, Bewahrung und Verwendung des Düngers);

c) Wirtschaftsverbesserungen (Anlage von Wegen und Steigen, Tränken, Wasserversorgung, Hütten und Stallungen, Einfriedungen, Vorkehrungen zur Absonderung des kranken Viehs usw.);

d) die Pflege und die Schonung des auf der Weide befindlichen Holzbestandes;

e) die zulässige Gesamtweidenutzung, den Ort, die Art und Weise der Weideausübung, den Auftrieb von fremdem Vieh, den Weidewechsel und die Hütung;

f) die Verhinderung der Abfuhr von Heu und Dünger.