Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Regelungsplan

Der Regelungsplan hat insbesondere zu enthalten:

a) die Beschreibung der zum Regelungsgebiet gehörenden Grundstücke unter Anführung der Grundstücksnummern, der Benützungsart, der Zahlen der Grundbuchseinlagen und der Katasterausmaße;

b) die Entscheidung nach den und 47;

c) das Verzeichnis der Parteien und der Anteilsrechte;

d) die Feststellung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit und die

möglichen Nutzungen des Regelungsgebietes sowie die Grundsätze, nach denen die den Anteilsrechten entsprechenden Nutzungen ausgeübt werden können;

e) Wirtschaftspläne (, 86) und Satzungen (); diese können auch getrennt erlassen werden.