Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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B. Regelung

Zweck der Regelung

Die Regelung der gemeinschaftlichen Benützungs- und Verwaltungsrechte dient der Klarstellung der rechtlichen Verhältnisse und wirtschaftlichen Maßnahmen, die zur dauernden Sicherung des Ertrages der agrargemeinschaftlichen Grundstücke erforderlich sind.