Bewertung der Grundstücke
Für die Bewertung der aufzuteilenden Grundstücke sind die Bestimmungen der bis 15 und 23 sinngemäß anzuwenden.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Bewertung der Grundstücke
Für die Bewertung der aufzuteilenden Grundstücke sind die Bestimmungen der bis 15 und 23 sinngemäß anzuwenden.