Bezeichnung agrargemeinschaftlicher Liegenschaften
Agrargemeinschaftliche Liegenschaften sind auf Ersuchen der Agrarbehörde in den öffentlichen Büchern als solche zu bezeichnen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezeichnung agrargemeinschaftlicher Liegenschaften
Agrargemeinschaftliche Liegenschaften sind auf Ersuchen der Agrarbehörde in den öffentlichen Büchern als solche zu bezeichnen.