2. Abschnitt
Zusammenlegung von Grundstücken in Weinbaufluren
Auf die Weingartenzusammenlegung finden die Bestimmungen des 1. Abschnittes nach Maßgabe der folgenden Sondervorschriften sinngemäß Anwendung.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Abschnitt
Zusammenlegung von Grundstücken in Weinbaufluren
Auf die Weingartenzusammenlegung finden die Bestimmungen des 1. Abschnittes nach Maßgabe der folgenden Sondervorschriften sinngemäß Anwendung.