Anpassung der Geldausgleichungen
Die auf dem Ertragswert beruhenden Vergleichswerte der Geldausgleichungen sind durch Vervielfachung dem ortsüblichen Verkehrswert anzupassen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Anpassung der Geldausgleichungen
Die auf dem Ertragswert beruhenden Vergleichswerte der Geldausgleichungen sind durch Vervielfachung dem ortsüblichen Verkehrswert anzupassen.