Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Ziel des Gesetzes

. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es,

1. die Durchführung und Vollziehung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006, ABl. Nr. L 150 vom 20.05.2014 S. 195, sowie aller weiteren in angeführten Verordnungen, die zur Durchführung dieser Verordnung dienen, sicherzustellen und

2. die durch die in Z 1 genannten Verordnungen übertragenen Aufgaben durch Regelungen bezüglich Ausbildung und Zertifizierung von Personen und Unternehmen auszuführen

und damit zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase beizutragen.