Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bindung der Rechtsnachfolger

Die während des Verfahrens durch Bescheide der Agrarbehörde oder durch die vor der Agrarbehörde schriftlich oder mündlich zu Protokoll abgegebenen Erklärungen und gesetzten Verfahrenshandlungen der Beteiligten geschaffene Rechtslage ist auch für die Rechtsnachfolger bindend.