Abschluß des Regulierungsverfahrens
Nach Rechtskraft des Regulierungsplanes ist das Verfahren in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des zu Ende zu führen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschluß des Regulierungsverfahrens
Nach Rechtskraft des Regulierungsplanes ist das Verfahren in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des zu Ende zu führen.