Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschluß des Einzel- und Sonderteilungsverfahrens

Nach Rechtskraft des Einzelteilungsplanes oder des Bescheides über die Ausscheidung einzelner Mitglieder ist das Verfahren im Sinne des zu Ende zu führen. gilt auch für das Einzel- und Sonderteilungsverfahren.