Gegenstand des Ermittlungsverfahrens
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bei einer Einzelteilung sind die in angeordneten Feststellungen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bei einer Einzelteilung sind die in angeordneten Feststellungen.