Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anpassung der Geldausgleichung

Die auf der Ertragsfähigkeit beruhenden Vergleichswerte der Geldausgleichungen sind durch Vervielfachung dem ortsüblichen Verkehrswert land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke anzupassen. Der Ausschuß der Zusammenlegungsgemeinschaft ist hiezu zu hören.