Anpassung der Geldausgleichung
Die auf der Ertragsfähigkeit beruhenden Vergleichswerte der Geldausgleichungen sind durch Vervielfachung dem ortsüblichen Verkehrswert land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke anzupassen. Der Ausschuß der Zusammenlegungsgemeinschaft ist hiezu zu hören.
