Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Befreiung von Abgaben

Hinsichtlich der Befreiung von Abgaben gelten die Bestimmungen des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG 1950. Diese Bestimmungen über die Befreiung von Abgaben gelten auch für Verträge und Übereinkommen gemäß .