Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

4. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Erste Durchführungsverordnung zum Tiroler Fischereigesetz 2002, LGBl. Nr. 69/2002, und die Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Fischereigesetz 2002, LGBl. Nr. 70/2002, außer Kraft.