Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Ausübung der Fischerei

1. Unterabschnitt

Tiroler Fischerkarte

Tiroler Fischerkarte

(1) Die Tiroler Fischerkarte ist aus widerstandsfähigem Material mit den Abmessungen von 86 x 54 mm (Scheckkartenformat) herzustellen.

(2) Die Tiroler Fischerkarte hat dem in der Anlage 1 dargestellten Muster zu entsprechen.