1. Abschnitt
Ausübung der Fischerei
1. Unterabschnitt
Tiroler Fischerkarte
Tiroler Fischerkarte
(1) Die Tiroler Fischerkarte ist aus widerstandsfähigem Material mit den Abmessungen von 86 x 54 mm (Scheckkartenformat) herzustellen.
(2) Die Tiroler Fischerkarte hat dem in der Anlage 1 dargestellten Muster zu entsprechen.
