III. Übergangs- und Schlußbestimmungen
. Die nach den bisher geltenden Vorschriften aufgelegten und ausgefolgten Fangstatistikkarten können bei der Erstellung der Fangstatistik für die Jahre 1984 und 1985 weiter verwendet werden.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
III. Übergangs- und Schlußbestimmungen
. Die nach den bisher geltenden Vorschriften aufgelegten und ausgefolgten Fangstatistikkarten können bei der Erstellung der Fangstatistik für die Jahre 1984 und 1985 weiter verwendet werden.