Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. Übergangs- und Schlußbestimmungen

. Die nach den bisher geltenden Vorschriften aufgelegten und ausgefolgten Fangstatistikkarten können bei der Erstellung der Fangstatistik für die Jahre 1984 und 1985 weiter verwendet werden.