Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Formulare

Die Prüfungszeugnisse, Fischerkarten, Fangverzeichnisse, Besatzmeldungen und Einlagen des Fischereibuches sind unter Verwendung von Formularen auszufertigen bzw zu führen, die durch den Landesfischereiverband festzusetzen und herzustellen sind.