Abgabenbefreiung
Amtshandlungen betreffend die Ausgabe von Gastfischerkarten unterliegen keinen landesrechtlich geregelten Verwaltungsabgaben.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenbefreiung
Amtshandlungen betreffend die Ausgabe von Gastfischerkarten unterliegen keinen landesrechtlich geregelten Verwaltungsabgaben.