3. Abschnitt
Selbstberechnung und Abgabenerklärung
Selbstberechnung
Der Abgabenschuldner hat den zu entrichtenden Abgabenbetrag nach Maßgabe der und 5 selbst zu berechnen und unter Bekanntgabe der Berechnungsgrundlagen zu entrichten.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Selbstberechnung und Abgabenerklärung
Selbstberechnung
Der Abgabenschuldner hat den zu entrichtenden Abgabenbetrag nach Maßgabe der und 5 selbst zu berechnen und unter Bekanntgabe der Berechnungsgrundlagen zu entrichten.