Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
(2) § 3a tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.
(3) § 3b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
(4) § 3c tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
(5) tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
(6) Die Verordnung nach kann bereits von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie darf jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft treten.
