Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die im Rahmen des Abkommens und des Beschlusses zugunsten der AKP-Staaten und der ÜLG abgewickelten Finanzgeschäfte werden nach Maßgabe dieses Abkommens zu Lasten des Fonds abgewickelt; hiervon ausgenommen sind Darlehen, welche die Bank aus ihren Eigenmitteln gewährt.