Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die beigeheftete Vereinbarung vom 22. Juli 1957 zwischen den Österreichischen Bundesbahnen und den Schweizerischen Bundesbahnen, betreffend den Ausbau der Arlberglinie (Buchs-Salzburg), bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens.