Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Verrechnungsstelle ist eine Stelle, die Instituten und/oder einer zentralen Gegenpartei, die Teilnehmer von Systemen sind, Konten, über die die Zahlungs- und Überweisungsaufträge innerhalb des Systems abgewickelt werden, zur Verfügung stellt und die diesen Instituten und/oder zentralen Gegenparteien gegebenenfalls Kredit zum Zweck des Zahlungsausgleichs sowie des Ausgleichs von Verpflichtungen zur Lieferung von Wertpapieren gewährt.