Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der , 16, 17 und 18 der Bundesminister für Justiz, hinsichtlich der anderen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.