1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
Die Beförderung von Personen durch Fuhrwerke unterliegt den Bestimmungen dieses Gesetzes, wenn sie gegen Entgelt erfolgt.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
Die Beförderung von Personen durch Fuhrwerke unterliegt den Bestimmungen dieses Gesetzes, wenn sie gegen Entgelt erfolgt.