Zeugnis
. Auf Grund des Beschlusses der Prüfungskommission hat die Landesregierung dem Geprüften über die bestandene Prüfung ein Zeugnis entsprechend der Anlage zu dieser Verordnung auszustellen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Zeugnis
. Auf Grund des Beschlusses der Prüfungskommission hat die Landesregierung dem Geprüften über die bestandene Prüfung ein Zeugnis entsprechend der Anlage zu dieser Verordnung auszustellen.