. Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 tritt im und Abs. 3 jeweils an die Stelle der Angabe „durch fünfzig teilbaren Schillingbetrag“ die Angabe „durch drei teilbaren Eurobetrag“.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 tritt im und Abs. 3 jeweils an die Stelle der Angabe „durch fünfzig teilbaren Schillingbetrag“ die Angabe „durch drei teilbaren Eurobetrag“.