Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

. (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung der Höchsttarife für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen (Fiaker- und Pferdemietwagentarif 2001), LGBl. für Wien Nr. 56, außer Kraft.