. Eine Ausfertigung dieser Verordnung ist in jedem Fahrzeug ständig mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuweisen.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Eine Ausfertigung dieser Verordnung ist in jedem Fahrzeug ständig mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuweisen.