Geltungsbereich
. Die Verordnung gilt für die Beförderungsleistungen der Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen in Wien.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Geltungsbereich
. Die Verordnung gilt für die Beförderungsleistungen der Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen in Wien.