Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 23.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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. Eine Ausfertigung dieser Verordnung ist in jedem Fahrzeug ständig mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuweisen.