. Eine Ausfertigung dieser Verordnung ist in jedem Fahrzeug ständig mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuweisen.
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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenLandesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnen. Eine Ausfertigung dieser Verordnung ist in jedem Fahrzeug ständig mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuweisen.