Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Haftpflichtversicherung

Der Unternehmer hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 727.000 € abzuschließen, die insbesondere auch jene Schäden abdeckt, die durch die im Betrieb verwendeten Pferde entstehen.