2. Abschnitt
Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden und die Praktikumsanleitung
Mindestanforderungen an die Studierenden
. Als Voraussetzung für die Aufnahme in einen Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengang für die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten ist festzulegen, dass die für die Berufsausübung in der jeweiligen Sparte erforderliche berufsspezifische und gesundheitliche Eignung vorzuliegen hat. In einem Aufnahmeverfahren ist das Vorliegen dieser Voraussetzung zu prüfen.
