Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung
. Die Praktikumsanleitung für die Hebammenausbildung an den Praktikumsstellen gemäß der Anlage 5 hat durch fachkompetente Personen zu erfolgen, die
1. über eine mindestens einjährige facheinschlägige Berufserfahrung in einem für das jeweilige Praktikum relevanten Berufsfeld verfügen und
2. pädagogisch geeignet sind.
