Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung

. Die Praktikumsanleitung für die Hebammenausbildung an den Praktikumsstellen gemäß der Anlage 5 hat durch fachkompetente Personen zu erfolgen, die

1. über eine mindestens einjährige facheinschlägige Berufserfahrung in einem für das jeweilige Praktikum relevanten Berufsfeld verfügen und

2. pädagogisch geeignet sind.