Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Kompetenzen und Hebammenausbildung

Kompetenzen

. Im Rahmen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen für die Ausbildung zur Hebamme ist sicherzustellen, dass die Absolventinnen/Absolventen folgende Kompetenzen erwerben:

1. fachlich-methodische Kompetenzen gemäß der Anlage 1,

2. sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen gemäß der Anlage 2 und

3. wissenschaftliche Kompetenzen gemäß der Anlage 3.