Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

2. Abschnitt

Mindestanforderungen an die Ausbildungspartner

Mindestanforderungen an die Studierenden

. Voraussetzung für die Aufnahme in einen Fachhochschul-Bachelorstudiengang für die Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege ist die für die Ausübung des Berufs erforderliche berufsspezifische und gesundheitliche Eignung sowie die Vertrauenswürdigkeit. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist in einem standardisierten Aufnahmeverfahren zu überprüfen.