Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Feuerwehrbezirk Urfahr-Umgebung

(1) Der Feuerwehrbezirk Urfahr-Umgebung umfaßt die Feuerwehrabschnitte Leonfelden, Ottensheim und Urfahr.

(2) Zum Feuerwehrabschnitt Leonfelden gehören folgende Gemeinden:

Bad Leonfelden, Haibach im Mühlkreis, Oberneukirchen, Ottenschlag im Mühlkreis, Reichenau im Mühlkreis, Reichenthal, Schenkenfelden, Sonnberg im Mühlkreis, Vorderweißenbach und Zwettl an der Rodl.

(3) Zum Feuerwehrabschnitt Ottensheim gehören folgende Gemeinden:

Eidenberg, Feldkirchen an der Donau, Goldwörth, Gramastetten, Herzogsdorf, Ottensheim, Puchenau, St. Gotthard im Mühlkreis und Walding.

(4) Zum Feuerwehrabschnitt Urfahr gehören folgende Gemeinden:

Alberndorf in der Riedmark, Altenberg bei Linz, Engerwitzdorf, Gallneukirchen, Hellmonsödt, Kirchschlag bei Linz, Lichtenberg und Steyregg.