Umsatzsteuer
Die nach dieser Tarifverordnung ermittelten Kostenersätze sind Umsätze, welche gemäß den steuer rechtlichen Bestimmungen keinem Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind und unterliegen somit nicht der Umsatzsteuer.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Umsatzsteuer
Die nach dieser Tarifverordnung ermittelten Kostenersätze sind Umsätze, welche gemäß den steuer rechtlichen Bestimmungen keinem Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind und unterliegen somit nicht der Umsatzsteuer.