Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umsatzsteuer

Die nach dieser Tarifverordnung ermittelten Kostenersätze sind Umsätze, welche gemäß den steuer rechtlichen Bestimmungen keinem Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind und unterliegen somit nicht der Umsatzsteuer.