Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufbau und Dienstbetrieb der Feuerwehr, Aufnahme und Ausscheidung, Rechte und Pflichten ihrer Angehörigen werden unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen durch die von der Landesregierung zu erlassende Satzung näher geregelt.