Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Hygienemaßnahmen

Bei jedem Umgang mit befallenen oder befallsverdächtigen Pflanzen oder Pflanzenteilen und insbesondere bei der Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen sind geeignete Hygienemaßnahmen (z. B. die Desinfektion von Händen, Werkzeugen, Kleidungsstücken und Schnittstellen am Baum) anzuwenden.