Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Meldepflicht

Der Eigentümer oder die verfügungsberechtigte Person im Sinne des des Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes ist verpflichtet, jeden Verdacht von Feuerbrandbefall der Behörde zu melden.